Wahlen

Vorgezogene Bundestagswahl

am Sonntag, den 23. Februar 2025

Aufgrund der Mitteilung des Landeswahlleiters Thomas Gößl, dass für die Versendung der Briefwahlunterlagen nur 2 Wochen zur Verfügung stehen, sollte Folgendes beachtet werden:

Der Landeswahlleiter weist daraufhin, dass die Briefwahl für Menschen vorgesehen ist, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können. Leitbild und die bevorzugte Art der Wahl sei in Deutschland die Urnenwahl.

Aus den o.g. Gründen wird an alle Wählerinnen und Wähler appelliert, am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal aufzusuchen und dort ihre Stimme abzugeben. Die Wahllokale werden am Sonntag, 23. Februar 2025, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. 

Müssen Sie Biefwahlunterlagen beantragen, da Sie am Wahltag verhindert sind, sollten diese so früh wie möglich (am besten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung) beantragt werden. Dies kann online, per Post (das Formular zur Beantragung befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder man kann die Unterlagen direkt im zuständigen Wahlamt – VG Saal a. d. Saal Wiesenflecklein 4 in 97633 Saal a. d. Saale beantragen und mitnehmen. Der Logistikanbieter DHL sichert zu, dass Briefwahlstimmen, die am Donnerstag, 20.02.2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen werden bzw. in einer Filiale abgegeben werden, dass Wahlbüro rechtzeitig erreichen. Wer per Brief wählt, sollte – wenn es knapp wird – den Wahlbrief sicherheitshalber bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft einwerfen bzw. abgeben. 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes:

Frau Astrid Walter – 09762/9100-17
Herr Jonas Staub – 09762/9100-17
Frau Heiderose Wilde-Grünewald – 09762/9100-12

gern zur Verfügung.

Ihr Wahlamt

Über diesen Link können Sie ab dem 13. Januar 2025 Briefwahl online beantragen.
Vergangene Wahlen

Archiv

Informationen zu den vergangenen Wahlen, insbesondere ein Archiv finden Sie auf den Seiten des Landkreises Rhön-Grabfeld unter Politik/Wahlen.

Sicherheit für Wahlhelferinnen und -helfer

Ehrenamtliche Tätige sind gesetzlich unfallversichert

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