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Bewerbungen für den Bürgerenergiepreis Unterfranken 2024 ab sofort möglich

10.000 Euro Preisgeld

Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Bereits zum zehnten Mal rufen die Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Unterfranken zur Teilnahme am Bürgerenergiepreis auf. „Wir zeichnen Menschen aus, die sich mit viel Engagement für die Energiezukunft einsetzen. Wir suchen Vorbilder die eindrucksvoll vermitteln, dass jeder Einzelne vor Ort seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann“, so Markus Leczycki, der beim Bayernwerk die Partnerschaften mit den bayerischen Kommunen verantwortet. „Der Bürgerenergiepreis startet in die nächste Runde, bei der auch die Regierung von Unterfranken wieder Kooperationspartner ist. Und insgesamt 10.000 Euro Preisgeld warten auf Energieheldinnen und Energiehelden aus Unterfranken.“ Auszeichnung für alle Generationen Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Schulen und Kindergärten mit ihren Projekten. Die Bandbreite an möglichen Engagements ist groß. Das kann in Form von Maßnahmen rund um Energie sein. Das können ebenso Projekte oder Aktionstage sein, die sich mit einer klimagerechten Zukunft beschäftigen. Hier geht es zur Bewerbung Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und Videos der Vorjahressieger sind im Internet unter www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis zu finden. Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Maßnahmen und Projekten Sie die Energiezukunft vorantreiben. Alle Bewerbungen, die bis zum 15. Mai 2024 hochgeladen werden, nehmen in dieser Bewerbungsrunde teil. Später eingehende Bewerbungen werden im Folgejahr berücksichtigt. Die Preisträger werden durch eine Fachjury benannt, die auch die Höhe des Preisgeldes festlegt. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Projektverantwortliche des Bayernwerks, Annette Vogel, Telefon 09 21-2 85-20 82, annette.vogel(at)bayernwerk.de.

Aus dem Einwohnermeldeamt

Informationen für Fotograf*innen sowie Fotodienstleister

Ab 1. Mai 2025 dürfen Behörden nur noch Lichtbilder in digitaler Form entgegennehmen, wenn sie über ein Cloud-Verfahren angeliefert werden. Derzeit erarbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine neue Technische Richtlinie (BSI TR-03170) auf Basis der beim BSI eingereichten Vorschläge/Konzepte der Privatwirtschaft für ein sicheres elektronisches Verfahren zur Übermittlung von Lichtbildern privater Fotodienstleister an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden. Aktuelle Informationen finden Sie hier: BSI TR-03170 Cloud-Verfahren Zudem hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat in einer Rechtsverordnung, deren Veröffentlichung in Kürze bevorsteht, weitere Einzelheiten zum Verfahren geregelt. Nähere Informationen können der Drucksache des Bundesrates (BR-Drs.) 357/23, dort insbesondere den Regelungen in Artikel 4, entnommen werden. Sobald die Rechtsverordnung veröffentlicht ist, wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat informieren. Die schon heute in jedem Fotostudio vorhandenen Geräte können weiterverwendet werden: digitaler Fotoapparat und Arbeitsplatzcomputer. Die Übertragung der Lichtbilder in die Cloud erfolgt durch eine Standard-Internetanbindung. Der QR-Code, den die Kund(inn)en zur Zuordnung des Fotos in der Behörde benötigen, wird systemseitig generiert und kann im Fotostudio mit einem handelsüblichen Drucker ausgedruckt werden. Auch die Übermittlung des QR-Codes an die Kund(inn)en per E-Mail ist denkbar. Wesentliche Neuerungen:

a) Sobald ein Cloud-Anbieter die Anforderungen der BSI TR-03170 erfüllt und eine Cloud einzurichten plant, wird auf der o. g. Internet-Seite informiert

b) Registrierung des Fotodienstleisters gemäß § 1c der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung i.d.F. ab 1. Mai 2025 bei einem privaten Cloudanbieter. Die Identifizierung kann mit der eID-Funktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürger - jeweils in Verbindung mit einem handelsüblichen Smartphone- erfolgen.

c) bei jedem Upload eines Lichtbilds in die Cloud: Identifizierung [vgl. Punkt b)] derjenigen natürlichen Person, die das Lichtbild aufgenommen hat, und Verknüpfung des Lichtbilds mit ihrer Identität in Form eines Pseudonyms.

d) Aushändigung (Ausdruck oder E-Mail) eines systemseitig generierten QR-Codes an die Kundin/den Kunden

Neues aus dem Einwohnermeldeamt

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Liebe Bürger*innen,

das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zukommen lassen:

Alle Kinderreisepässe, die im Jahr 2023 und vorher ausgestellt wurden, sind bis zu ihrem Ablauf gültig!

Ab Januar 2024 können Sie für Ihre Kinder ganz normale elektronische Personalausweise (22,80 €) oder Reisepässe (37,50 €) beantragen, die eine Gültigkeit von sechs Jahren haben.

Hier gilt jedoch folgendes zu beachten: Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zur Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, aber im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

  • Die Ausweisdokumente müssen ein aktuelles Lichtbild, das die internationalen Standards für biometrische Gesichtsbilder erfüllen muss, enthalten.
  • Fingerabdrücke von Kindern unter 6 Jahren werden nicht abgenommen.
  • Die Online-Ausweisfunktion ist erst ab 16 Jahren freigeschaltet.
  • Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Behörde ihre Identität prüfen muss.
  • Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Für die Antragstellung werden immer die Unterschriften beider sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Das passende Formular finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Saale (www.vg-saal.de unter Verwaltung & Bürgerservice - Formulare)