Online-Ausweis

Einfach, praktisch und sicher

die Online-Ausweisfunktion

Im Alltag weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis gegenüber jemandem aus, zum Beispiel im Bürgeramt, in der Bank oder am Empfang eines Hotels. Sie legen Ihren Ausweis vor, und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbildes.

Im Internet ist es anders: Wenn Sie eine Internetseite besuchen, steht Ihnen der Anbieter der Webseite nicht persönlich gegenüber. Ausweisen können Sie sich trotzdem.

Das elektronische Ausweisen wird durch einen Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Sie können mit Ihrem Online-Ausweis Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher im Internet und an Bürgerterminals erledigen.

Ihre persönlichen Daten sind dabei immer zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Das ist wichtig, weil es im Internet häufig zu Identitätsdiebstahl kommt: Jemand verschafft sich Ihre Identifizierungsdaten, also zum Beispiel Ihre Nutzernamen und Passwörter, nimmt Ihre Identität an und handelt in Ihrem Namen.

Hiervor schützt Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

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Machen Sie sich jetzt startklar für den

Online-Ausweis

Mithilfe des Online-Ausweises (auch Online-Ausweisfunktion genannt) können Sie sich sicher und bequem bei Unternehmen und Behörden online ausweisen. Seit 2010 hat jeder Personalausweis eine Online-Ausweisfunktion. Auch die eID-Karte ermöglicht das Online-Ausweisen. Das erkennen Sie an dem Online-Ausweis-Symbol auf der Karte (siehe Abbildung).

Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Diese ist Ihnen nach Beantragung des Personalausweises per Post zugeschickt worden.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis oder Ihre eID-Karte
  • Eine aktuelle deutesche Meldeadresse
  • Geeignetes Smartphone oder Lesegerät
  • Installierte Ausweisapp2

Ihr PIN-Brief ist nicht mehr auffindbar? Dann haben Sie die Möglichkeit Ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Einwohnermeldeamt ihrer Kommune kostenfrei aktivieren zu lassen und dort ihre neue PIN zu setzen.

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Dokument mit Online-Ausweisfunktion gestohlen oder verloren?

So funktioniert die Sperrthotline 116 116

Der Sperrdienst für hoheitliche Dokumente ist ein Service der Bundesdruckerei. Unter der Rufnummer 116 116 können betroffene Bürger ihre Online-Ausweisfunktion deaktivieren lassen oder den Status ihrer Funktion abfragen - weltweit, kostenlos und rund um die Uhr. So ist unsere digitale Identität immer und überall optimal geschützt.

Zur Sperrung werden folgende Informationen benötigt:

  • Vorname, Nachname
  • Geburtsdatum
  • Sperrkennwort (im PIN-Brief enthalten)

Das gibt es zu beachten:

  • Die Sperrung ersetzt nicht die Verlustmeldung bzw. die Neubeantragung der Dokumente!
  • Die Nutzung der Sperrhotline ist für Bürger gedacht.
  • Eine Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion ist weiterhin in den Behörden möglich.
  • Eine Entsperrung der Funktion ist nicht über die Sperrhotline möglich, sondern nur in der Behörde!

Sie können den Verlust bzw. Diebstahl Ihres Personalausweises/Reisepasses online über das Bayern-Portal oder in ihrem Einwohnermeldeamt anzeigen.

Bayern-Portal